(1) Die Vertragsparteien fördern die direkte Zusammenarbeit zwischen ihren Universitäten, Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Institutionen und unterstützen zu diesem Zwecke den Austausch von Universitätslehrern und anderen Wissenschaftern sowie von wissenschaftlichen Publikationen und Erfahrungen.
(2) Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit auf Grund des Abkommens über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Wissenschaften der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 2. November 1982.
Sie begrüßen auch das Partnerschaftsabkommen zwischen dem Österreichischen Forschungszentrum Seibersdorf und dem wissenschaftlichen Mendelejew-Forschungsinstitut der UdSSR für Meteorologie (VNIIM) in Leningrad.
(3) Sie begrüßen ferner die bestehende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Weltraumforschung auf Grundlage der zwischen den Akademien der Wissenschaften der beiden Vertragsstaaten getroffenen Vereinbarung und das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der UdSSR über die Durchführung eines gemeinsamen österreichisch-sowjetischen Raumfluges und eine Intensivierung dieser Zusammenarbeit.
(4) Im Rahmen der direkten Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Hochschulen unterstützen die Vertragsparteien insbesondere die Zusammenarbeit zwischen der Technischen Universität Graz und der Leningrader Polytechnischen Hochschule auf der Grundlage des am 25. Februar 1985 abgeschlossenen Partnerschaftsabkommens, zwischen der Wirtschaftsuniversität Wien und der Plechanow-Wirtschaftshochschule Moskau auf der Grundlage des Vertrages vom Juli 1989 sowie zwischen der Montanuniversität Leoben und der Hochschule für Stahl und Legierungen Moskau.
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