Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten folgende Bestimmungen für den Austausch von Ausstellungen: Die entsendende Seite
– stellt die Ausstellungsobjekte veranstaltungsfertig der empfangenden Seite zur Verfügung,
– stellt den Veranstaltern die komplette Dokumentation des Ausstellungsmaterials (Katalogunterlagen, Liste der Ausstellungsobjekte, Photos, Klischees) in deutscher bzw. russischer Sprache sechs Monate vor Beginn der Ausstellung und die Objekte spätestens 14 Tage vor Eröffnung zur Verfügung,
– trägt die Transportkosten bis zum ersten Ausstellungsort im Empfangsstaat,
– trägt die gesamten Versicherungskosten für das Ausstellungsmaterial während des Transportes und während der gesamten Dauer der Ausstellung im Empfangsstaat.
Die empfangende Seite
– trägt die Kosten der Ausladung, Auspackung, Zollabfertigung und nötigenfalls der Lagerung der Ausstellungsobjekte, trägt zwecks Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen die Aufenthaltskosten für zwei Begleitpersonen (Ausstellungskommissare) bis zu 30 Tagen insgesamt pro Ausstellung, stellt die Ausstellungsräume zur Verfügung und trägt die Kosten der Präsentation, der Bewachung und der Werbung für die Ausstellung (Kataloge, Plakate, Einladungen), trägt im Falle einer Präsentation der Ausstellung in mehreren Orten des Empfangsstaates alle damit verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten, die für längere Aufenthalte der Begleitpersonen erforderlich sind,
– trägt die Kosten der Verpackung, Verladung und Zollabfertigung sowie des Rücktransportes oder des Transportes zum nächsten Ausstellungsort innerhalb Europas,
– ist für die sachgemäße Behandlung und ausreichende Bewachung der Ausstellungsobjekte verantwortlich. Im Falle einer Beschädigung des Ausstellungsmaterials informiert sie unverzüglich die entsendende Seite und stellt ihr alle für die Geltendmachung von Schaden ersatzansprüchen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Sämtliche damit verbundenen Kosten trägt die empfangende Seite. Die Restaurierung beschädigter Objekte darf nur mit Zustimmung des Leihgebers erfolgen.
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