1. Die entsendende Seite stellt der empfangenden Seite alle nötigen Unterlagen über die Experten, einschließlich der Angaben über das gewünschte Besuchsprogramm, spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Ankunft zur Verfügung.
2. Die empfangende Seite teilt der entsendenden Seite innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Unterlagen ihre Entscheidung über die Annahme des Experten und den vorgeschlagenen Anreisetermin mit.
3. Die entsendende Seite setzt die empfangende Seite vom genauen Zeitpunkt des Eintreffens des Experten mindestens drei Wochen vorher in Kenntnis.
4. Die entsendende Seite trägt die Reisekosten zum ersten Aufenthaltsort im Gaststaat und vom letzten Aufenthaltsort zurück.
Die empfangende Seite trägt die Reisekosten innerhalb des Gaststaates.
5. Die österreichische Seite gewährt den sowjetischen Experten freie Unterkunft und ein Taggeld bis zu öS 400 und stellt bei Bedarf einen Dolmetsch bei.
6. Die sowjetische Seite gewährt den österreichischen Experten freie Unterkunft und ein Taggeld bis zu 15 Rubel und stellt bei Bedarf einen Dolmetsch bei.
7. Die Vertragsparteien werden sich innerhalb der Geltungsdauer dieses Übereinkommens bemühen, die Auszahlungssätze den Lebenshaltungskosten anzupassen.
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