1. Der Entsendestaat stellt vollständige Unterlagen über die biographischen Daten, die Lehrerfahrung sowie die wissenschaftlichpädagogische Tätigkeit der Kandidaten zur Verfügung.
2. Österreichische Lektoren in der Sowjetunion erhalten ein Lokalgehalt von monatlich 600 Rubel während des Studienjahres und „kostenlose Unterkunft. Sowjetische Lektoren in Österreich erhalten jährlich öS 120 000 sowie ein Wohnungsstipendium von öS 3 500 zwölfmal jährlich.
Sogleich nach der Ankunft am Dienstort erhält der Lektor einen Vorschuß in der Höhe eines Monatsgehalts.
3. Die Lektoren erhalten vom Empfangsstaat Sichtvermerke für die mehrmalige Ein- und Ausreise.
4. Österreichische Lektoren, deren Dienstort nicht Moskau ist, erhalten eine permanente Reisegenehmigung für Moskau.
5. In Österreich haben sowjetische Lehrkräfte Anspruch auf die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Kranken- und Unfallversicherung.
6. Die sowjetische Seite gewährt den österreichischen Lektoren kostenlose medizinische Betreuung bei Erkrankungen und Unfällen, ausgenommen chronische Erkrankungen und Zahnprothesen.
7. Die österreichischen Lektoren sind berechtigt, Bekannte und Verwandte in ihre Wohnung einzuladen.
8. Der Lehrbetrieb beginnt in Österreich am 1. Oktober und dauert bis 30. Juni.
Der Lehrbetrieb beginnt in der Sowjetunion am 1. September und dauert bis 30. Juni
9. Die österreichische Seite wird die Bedingungen für die Anstellung der Auslandslektoren der sowjetischen Seite übermitteln und regt allfällige Verhandlungen über die Bedingungen des Lektorenaustausches im Rahmen dieses Übereinkommens an.
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