BundesrechtInternationale VerträgeEuropäische Weltraumorganisation – Beitritt ÖsterreichsArt. 2

Art. 2

In Kraft seit 01. April 1986
Up-to-date

(1) Die Republik Österreich wird Mitglied der Organisation und Vertragsstaat des Gründungsübereinkommens.

(2) Die Republik Österreich nimmt die in diesem Abkommen niedergelegten Bedingungen des Beitritts an.

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