Gegenstand dieses Abkommens ist die Festlegung der Bedingungen und Modalitäten für den Beitritt der Republik Österreich zum Übereinkommen der Organisation und, im Hinblick darauf, die Verlängerung des in der Präambel genannten Abkommens vom 17. Oktober 1979, das am 12. April 1984 geändert worden ist.
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