Die Gemischte Kommission behandelt alle im Zusammenhang mit diesem Abkommen stehenden Angelegenheiten und hat ua. folgende Aufgaben:
1. Prüfung der Vorschläge für die weitere Zusammenarbeit,
2. Beratung über die Forschungsschwerpunkte und die Programme für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit,
3. Ausarbeitung von Vorschlägen für die Modalitäten und finanziellen Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit.
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