Zur Erleichterung der Durchführung dieses Abkommens setzen beide Vertragsstaaten eine Gemischte Österreichisch-Spanische Kommission für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ein, die aus Vertretern und Experten aus beiden Vertragsstaaten besteht. Die Kommission tritt abwechselnd in Österreich und Spanien zusammen. Der Zeitpunkt des Zusammentretens der genannten Kommission wird auf diplomatischem Wege festgelegt.
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