Die vom Lycée Franςais über den Schulbesuch und vom Prüfungszentrum in Wien über die Ablegung des Baccalauréats einschließlich der Ablegung der Prüfungen über den ergänzenden Unterricht im Sinne des Artikels IV Absatz 1 zweiter Satz ausgestellten Zeugnisse sind mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden ausgestattet.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise