(1) Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem das Übereinkommen unterzeichnet wurde. Es gilt für drei Jahre.
(2) Wenn dieses Übereinkommen nicht 60 Tage vor seinem Außerkrafttreten auf diplomatischem Wege schriftlich gekündigt wird, gilt es weiter bis zum Inkrafttreten des neuen Übereinkommens.
Geschehen zu OSLO, am 14. Jänner 1981, in zwei Urschriften in englischer Sprache.
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