BundesrechtInternationale VerträgeKultur, Wissenschaft, Erziehungswesen – Zusammenarbeit (Norwegen)Art. 11

Art. 11

In Kraft seit 01. April 1981
Up-to-date

Die Vertragsparteien ermutigen zum Austausch von Stipendien für Studierende der Sprache und Literatur des anderen Landes auf Grund von Artikel 6 dieses Übereinkommens.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden