Die gemäß Artikel 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 14. Mai 1975 für die Beratung aller Fragen eingesetzte Expertenkommission ist auch für die Beratung aller Fragen aus diesem Abkommen zuständig.
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