BundesrechtInternationale VerträgeKultur, Erziehung, Wissenschaft - Zusammenarbeit (Indonesien)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 25. Juni 1976
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Die Vertragsstaaten unterstützen die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, des Schul- und Hochschulwesens, der Kultur und Kunst, des Rundfunks und Fernsehens sowie der Erwachsenenbildung, der außerschulischen Jugenderziehung und des Sports.

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