1. Die Organisation, die im Namen der Teilnehmer handelt, ist Eigentümer der im Rahmen des Programms entwickelten Teile des Spacelab sowie der zu seiner Durchführung erworbenen Anlagen und Einrichtungen.
2. Die Bedingungen, unter denen die in Durchführung dieser Vereinbarung entwickelten und in Anlage A beschriebenen Teile des Spacelab der NASA zur Verfügung gestellt werden, werden in dem Verständigungsmemorandum zwischen der Organisation und NASA sowie gegebenenfalls in dem in Artikel 10 genannten zwischenstaatlichen Übereinkommen zwischen den Teilnehmern und der Regierung der Vereinigten Staaten geregelt. Über die Übertragung des Eigentums an erworbenen Anlagen und Einrichtungen beschließt das Programmdirektorium im Einvernehmen mit dem Rat der Organisation.
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