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Internationale Verträge
Europäische Weltraumforschungsorganisation (ESRO) – Spacelab-Programm
Art. 18
Art. 18
In Kraft seit 21. Oktober 1975
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Art. 18 — Europäische Weltraumforschungsorganisation (ESRO) – Spacelab-Programm
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Die Anlagen A und B sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
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