BundesrechtInternationale VerträgeEuropäische Weltraumforschungsorganisation (ESRO) – Spacelab-ProgrammArt. 15

Art. 15

In Kraft seit 21. Oktober 1975
Up-to-date

Regierungen von Nichtmitgliedstaaten der Organisation können beim Rat der Organisation den Beitritt zum Programm beantragen; die Entscheidung des Rates über solche Anträge wird einstimmig und im Einvernehmen mit dem Programmdirektorium gefällt, das die Beitrittsmodalitäten einstimmig festlegt.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden