Die Teilnehmer haben die Bestimmungen des vorgesehenen Verständigungsmemorandums mit der NASA sowie ihre sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten zur Kenntnis genommen und erklären sich damit einverstanden, daß der Rat der Organisation den Generaldirektor ermächtigt, das Verständigungsmemorandum in der vom Programmdirektorium und vom Rat gebilligten Fassung zu unterzeichnen. Tritt dieses Verständigungsmemorandum nicht in Kraft oder werden wesentliche Änderungen daran vorgenommen, werden die Teilnehmer wegen der dann zu treffenden Maßnahmen einander konsultieren.
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