BundesrechtInternationale VerträgeZusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen BeziehungenArt. 4

Art. 4

In Kraft seit 23. November 1975
Up-to-date

Dieses Zusatzprotokoll tritt 60 Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft.

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