Die Kommission setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, von denen fünf österreichische Staatsangehörige und fünf Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind. Außerdem sind ein Vertreter der Österreichischen Bundesregierung im Ministerrang und der leitende Beamte der diplomatischen Mission der Vereinigten Staaten von Amerika in Österreich (in der Folge als „Missionschef“ bezeichnet) Ehrenvorsitzende der Kommission.
Die Österreichische Bundesregierung hat die Befugnis, die österreichischen Staatsangehörigen in die Kommission zu bestellen und sie zu entheben. Der Missionschef hat die Befugnis, die Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika, von denen mindestens zwei Beamte des Auswärtigen Dienstes der Vereinigten Staaten von Amerika in Österreich sind, in die Kommission zu ernennen und sie zu entheben.
Die Kommission wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, dem das Stimmrecht zusteht.
Die Mitglieder üben ihre Funktion vom Zeitpunkt ihrer Bestellung bis zum jeweils darauffolgenden 31. Dezember aus und können wieder bestellt werden. Auf Grund von Rücktritten, Wohnsitzverlegungen außerhalb Österreichs, Ablauf der Funktionsperiode oder aus anderweitigen Umständen freigewordene Posten werden gemäß der in diesem Artikel erwähnten Weise besetzt.
Die Kommissionsmitglieder üben ihre Funktion ohne Entgelt aus, die Kommission ist jedoch ermächtigt, notwendige Spesen, die ihren Mitgliedern durch die Teilnahme an Kommissionssitzungen und durch die Erfüllung anderer von der Kommission übertragener Aufgaben erwachsen, zu vergüten.
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