Die Funktionen des Rates sind:
a) Durchführung der Beschlüsse und Weisungen der Generalversammlung;
b) Ausübung jener anderen Funktionen, die ihm von der Versammlung übertragen werden;
c) Aufstellung eines Budgetentwurfes auf Vorschlag des Direktors und Vorlage desselben an die Versammlung;
d) Überprüfung und Genehmigung des vom Direktor vorgelegten Arbeitsplanes.
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