Die Funktionen der Generalversammlung sind:
a) Beschlußfassung über die Richtlinien für die Tätigkeit des Zentrums;
b) Wahl der Mitglieder des Rates;
c) Ernennung des Direktors auf Vorschlag des Rates;
d) Überprüfung und Genehmigung der Berichte und der Tätigkeit des Rates;
e) Überwachung der Finanzoperationen des Zentrums, Überprüfung und Genehmigung seines Budgets;
f) Festsetzung der Beiträge der Mitglieder auf Grund der Beitragsskala für die Mitgliedstaaten der UNESCO;
g) Festsetzung der Beiträge der assoziierten Mitglieder auf Grund der den einzelnen Ländern zur Verfügung stehenden Mittel.
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