BundesrechtInternationale VerträgeSatzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von KulturgutArt. 4

Art. 4

In Kraft seit 22. Juni 1961
Up-to-date

Das Zentrum umfaßt:

eine Generalversammlung,

einen Rat,

ein Sekretariat.

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