Folgende Institutionen kommen als assoziierte Mitglieder des Zentrums in Betracht:
a) öffentliche Institutionen von Staaten, die nicht Mitglied der UNESCO sind;
b) private wissenschaftliche oder kulturelle Institutionen. Die Aufnahme von assoziierten Mitgliedern erfolgt auf Grund eines mit Zweidrittelmehrheit gefaßten Beschlusses des Rates des Zentrums auf Empfehlung des Exekutivrates der UNESCO.
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