1. Um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, an den Arbeiten des Instituts entsprechend dem Ausmaß ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit und des Interesses, das sie an den Problemen des Kältewesens besitzen, teilzunehmen, sind sechs Kategorien von Mitgliedstaaten vorgesehen. Diese Kategorien unterscheiden sich untereinander hauptsächlich durch die Höhe des finanziellen Beitrages, die Zahl der Stimmen und die Zahl der kostenlos zur Verfügung gestellten Veröffentlichungen.
2. Jeder Mitgliedstaat entscheidet selbst über die Kategorie, in die er eingeteilt zu werden wünscht.
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