1. Der Leitungsausschuß hat die Aufgabe, in der Zeit zwischen den Sitzungen des Exekutivkomitees und in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Generalversammlung und des Exekutivkomitees die Arbeit des Instituts zu überwachen und insbesondere die finanziellen Angelegenheiten zu überprüfen sowie das Jahresbudget dem Exekutivkomitee vorzulegen.
2. Der Leitungsausschuß besteht aus dem Präsidenten des Exekutivkomitees, der ex offo Präsident des Leitungsausschusses ist, aus drei für die Dauer von vier Jahren vom Exekutivkomitee gewählten Mitgliedern und aus drei für die Dauer von vier Jahren vom Technischen Rat gewählten Mitgliedern. Diese sechs Mitglieder können nicht mehr als zweimal hintereinander für dieselbe Funktion gewählt werden.
3. Der Leitungsausschuß tritt über Initiative des Präsidenten, mindestens jedoch dreimal im Jahr, zusammen.
4. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidet.
5. Der Direktor ist ex offo Sekretär des Leitungsausschusses.
6. Im Bedarfsfalle setzt der Leitungsausschuß seine eigene Geschäftsordnung fest, die dem Exekutivkomitee zur Genehmigung vorzulegen ist.
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