Unter Berücksichtigung der Stellung, die der Unterricht der deutschen Sprache schon derzeit in der Studienordnung in Italien einnimmt, wird sich die österreichische Bundesregierung um die Einführung und Förderung der italienischen Sprache als obligaten oder wahlweise obligaten oder freien Lehrgegenstand an Mittelschulen und mittleren Lehranstalten jeder Art und jeder Type bemühen. In dieser Hinsicht wird besonders den Bedürfnissen der Bevölkerung der an die italienische Republik angrenzenden österreichischen Gebiete Rechnung getragen werden.
Die österreichische Bundesregierung verpflichtet sich weiters, in der Prüfungsordnung für die Lehrbefähigung an Mittelschulen und mittleren Lehranstalten jeder Art und jeder Type die Möglichkeit der Bewerbung um die Lehrbefähigung für die italienische Sprache vorzusehen, sowie die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, damit an den österreichischen Universitäten die Vervollkommnung der Ausbildung der Lehramtskandidaten für die italienische Sprache gesichert werde.
Die österreichische Bundesregierung wird im allgemeinen alle geeigneten Maßnahmen treffen, um dem Studium der italienischen Sprache in Österreich jede mögliche Entwicklung zu sichern.
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