Die beiden Regierungen werden den Austausch von Studierenden der Hochschulen sowohl während des Studienjahres wie auch während der Ferien sowie jenen der Schüler mittlerer Lehranstalten während der Ferien nach Maßgabe der Verhältnisse und der praktischen Möglichkeiten in den beiden Ländern fördern. Im allgemeinen, besonders während der Ferien, soll der Austausch von Gemeinschaftsbesuchen von Lehrpersonen und Studenten gefördert werden, insoweit sie als geeignet erscheinen, zur Vertiefung der gegenseitigen Kenntnis der Kultur der beiden Länder beizutragen.
Jeder im vorhergehenden Absatz angeführte Austausch wird im vorhinein für jedes Studienjahr und für jede Ferienzeit vereinbart werden, wobei die Programme und die Art der Durchführung von der in Artikel 16 vorgesehenen gemischten Kommission bestimmt werden, die sich zu diesem Zwecke der Mitarbeit der betreffenden Kulturinstitute bedienen wird.
Die beiden Regierungen werden überdies von Jahr zu Jahr über die geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme österreichischer Hörer an Ausländeruniversitäten und an in Italien abgehaltenen Sommerkursen für Ausländer, gleicherweise auch über die Teilnahme von italienischen Hörern an Sommerkursen für Ausländer, die in Österreich organisiert würden, eine Vereinbarung treffen.
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