Das vorliegende Übereinkommen wird sobald als möglich ratifiziert werden und der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Wien erfolgen.
Das Übereinkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das vorliegende Übereinkommen unterzeichnet.
Ausgefertigt in doppelter Urschrift, in deutscher und italienischer Sprache, mit der Maßgabe, daß beide Texte die gleiche Geltung haben.
Rom, am 14. März 1952.
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