Es wird eine paritätische gemischte Kommission aufgestellt werden, um die Fragen zu lösen, die sich hinsichtlich der Anwendung des vorliegenden Übereinkommens ergeben und um jene Normen festzulegen, die zur praktischen Verwirklichung der oben dargelegten Grundsätze erforderlich sind, sowie um Sondervereinbarungen in die Wege zu leiten, die sich in Hinkunft als zweckmäßig erweisen sollten.
Die gemischte Kommission tritt wenigstens einmal im Jahr, und zwar abwechselnd in Wien und in Rom, zusammen und besteht aus von ihren Regierungen ernannten fünf österreichischen und fünf italienischen Mitgliedern. Fallweise können, gegen vorherige Verständigung des anderen Vertragsteiles, auch Experten zur Teilnahme an den Arbeiten der Kommission berufen werden. Den Vorsitz in der gemischten Kommission wird in Wien ein österreichisches, in Rom ein italienisches Mitglied führen.
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