Zum Zwecke der Durchführung des vorliegenden Übereinkommens wird eine ständige, aus sechs Mitgliedern bestehende gemischte Kommission aufgestellt werden. Diese Kommission wird aus zwei Sektionen bestehen, und zwar einer aus österreichischen Mitgliedern mit ihrem Sitz in Wien und einer anderen, aus britischen Mitgliedern mit ihrem Sitz in London. Jede Sektion wird drei Mitglieder umfassen. Das britische Auswärtige Amt wird, in Übereinkunft mit den entsprechenden Regierungsämtern des Vereinigten Königreiches, die Mitglieder der britischen Sektion ernennen und das österreichische Bundesministerium für Unterricht wird, in Übereinkunft mit den entsprechenden Regierungsämtern der Österreichischen Bundesregierung, die Mitglieder der österreichischen Sektion ernennen. Jede vertragschließende Regierung wird die Bedingungen für die Bestellung der Mitglieder ihrer eigenen Sektion festsetzen und die Vollmacht haben, Ersatzmitglieder zu ernennen.
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