BundesrechtInternationale VerträgeKulturabkommen zwischen Österreich und BelgienArt. 7

Art. 7

In Kraft seit 27. Februar 1953
Up-to-date

Die beiden Regierungen werden den gegenseitigen Austausch von Studenten soweit als möglich fördern und, wenn notwendig, in die Wege leiten.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden