Unter dem Begriff „Archivalien“, beziehungsweise „Schriftenmaterial“ sind zu verstehen:
Archiv- und Registraturakten (Exhibite, Referate, Konzepte, Äußerungen, Gutachten, Verhandlungsprotokolle, Beilagen, Korrekturen, eventuell noch unerledigte, beziehungsweise nicht expedierte Stücke, ferner im Druck erschienene oder auf andere Weise vervielfältigte, auf den Verhandlungsgegenstand bezughabende Schriften, wie: Abhandlungen, Mitteilungen, Nachweise, Tabellen ec.); Register (öffentliche und Amtsbücher, wie Grundbücher, Handelsregister, Bergbücher, Eisenbahnbücher, Markenregister ec., ferner Indices, Einlaufsprotokolle, Enlenche, Kataloge, Rechnungen, Kassabehelfe, statistische Tabellen, Ausweise, Berichte, Kataster und Publikationen der Staatsbehörden, sowie der bis zum Umsturz unter Staatsaufsicht gestandenen kriegswirtschaftlichen Zentralen ec.); Pläne (Karten, Projekte, Skizzen, Studien, Programme, Beschreibungen, etwa vorhandene Kopien und Oleat-Matrizen ec.); Titel und Rechtsurkunden (Dokumente aller Art, wie Stiftsbriefe, internationale und sonstige öffentliche oder private Verträge, Konzessionsurkunden, Statuten, Übernahmsbedingungen ec.), insgesamt ohne Unterschied des Materials, aus welchem sie hergestellt und auf welchem sie festgelegt sind.
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