BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain über archivalische FragenArt. 3

Art. 3

In Kraft seit 05. Oktober 1921
Up-to-date

Gemäß Artikel 93 des Staatsvertrages von Saint-Germain übergibt Österreich der königlich rumänischen Regierung die Archive, Register, Pläne, Titel und Urkunden jeder Art, die den Zivil-, Militär-, Finanz-, Gerichts- oder sonstigen Verwaltungen der abgetretenen Gebiete gehören. Falls einzelne dieser Urkunden, Archive, Register, Titel oder Pläne weggeschafft worden wären, werden sie von Österreich auf Ersuchen der königlich rumänischen Regierung zurückgestellt.

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