BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain über archivalische FragenArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 05. Oktober 1921
Up-to-date

Gemäß Artikel 191 des Staatsvertrages von Saint-Germain verpflichtet sich Österreich der königlich rumänischen Regierung alle Akten, Urkunden, Altertümer und Kunstgegenstände sowie alles wissenschaftliche und bibliographische Material, das aus besetzten Gebieten weggebracht wurde, zurückzustellen, unbekümmert ob es dem Staat, den Provinz- oder Gemeindeverwaltungen, Spitälern, der Kirche oder anderen öffentlichen oder privaten Institutionen gehört.

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