Mit Inkrafttreten dieses Abkommens treten außer Kraft:
a) das Abkommen vom 11. November 1975 zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit samt Schlußprotokoll in der Fassung des Zusatzabkommens vom 21. Oktober 1982;
b) die Vereinbarung vom 1. Juni 1976 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien, am 21. März 1996 in zwei Urschriften in deutscher und schwedischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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