Verbindungsstellen nach Artikel 19 des Abkommens sind
in Österreich
der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Wien;
in Kanada
das Ministerium für Nationale Gesundheit und Wohlfahrt, Generaldirektion für Einkommenssicherungsprogramme, Abteilung für internationale Durchführung, Ottawa.
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