Mutterschaft:
die Leistungen bei Mutterschaft nach Kapitel 3 des Gesetzes Nr. 236 vom 3. Juni 1967 über Familienbeihilfen und sonstige Familienleistungen.
Invalidität:
die Leistungen nach dem Gesetz Nr. 219 vom 4. Juni 1965 über Invaliditätspensionen.
Tod:
die Leistungen nach dem Gesetz Nr. 70 vom 13. März 1959 über Witwenpensionen und Witwenunterstützung.
Alter:
die Leistungen nach dem Gesetz Nr. 218 vom 4. Juni 1965 über Alterspensionen.
Arbeitslosigkeit:
die Leistungen aus der Arbeitslosenhilfe.
Mutterschaft:
die Geburtsbeihilfe nach Artikel 18 des Gesetzes Nr. 40 vom 30. April 1963 über Soziale Sicherheit.
Invalidität:
die Leistungen bei Invalidität nach Kapitel II-B des Gesetzes Nr. 40 vom 30. April 1963 über Soziale Sicherheit.
Tod:
die Leistungen an Hinterbliebene nach Kapitel II-B des Gesetzes Nr. 40 vom 30. April 1963 über Soziale Sicherheit.
Alter:
die Leistungen bei Alter nach Kapitel II-B des Gesetzes Nr. 40 vom 30. April 1963 über Soziale Sicherheit.
Leistungen nach dem Gesetz vom 24. April 1997 über die Invaliditätsversicherung für junge Behinderte.
Mutterschaft:
die Pauschal-, Unterstützungs- und Erziehungsbeihilfen für ledige Mütter nach Kapitel 12 Abschnitte 2 und 3 des Gesetzes vom 17. Juni 1966 über die nationale Versicherung.
Arbeitslosigkeit:
die verschiedenen Unterstützungsleistungen nach Kapitel 4 Abschnitt 1 Buchstaben b bis e des Gesetzes vom 17. Juni 1966 über die nationale Versicherung.
Mutterschaft:
die Mutterschaftsbeihilfe nach dem Gesetz Nr. 381 vom 25. Mai 1962 über die nationale Versicherung.
Invalidität:
Invaliditätspension nach dem Basispensionssystem.
Tod:
Hinterbliebenenpensionen nach dem Basispensionssystem.
Alter:
Alterspension aus dem Basispensionssystem.
die nicht auf Beiträgen beruhenden Leistungen des spanischen Systems der Sozialen Sicherheit.
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