BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen zwischen Österreich und Deutschland über Fürsorge und JugendwohlfahrtspflegeTEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGENArt. 1

Art. 1 Artikel 1

In Kraft seit 01. Januar 1970
Up-to-date
Art. 1 Artikel 1 — Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege | GesetzeFinden.at