BRÜSSEL
Zl. 17.593-A/55
Brüssel, am 20. Jänner 1956.
Eure Exzellenz!
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz zur Kenntnis zu bringen, daß die Österreichische Bundesregierung, von dem Bestreben geleitet, die Zusammenarbeit mit Belgien auf sozialem Gebiete zu vertiefen, und von der Überlegung ausgehend, daß es vorteilhaft ist, den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen den beiden Ländern zum Zwecke der sprachlichen und beruflichen Fortbildung zu fördern, bereit ist, unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit die nachstehenden Bestimmungen anzuwenden:
(Anm.: Es folgen die Artikel 1-12.)
Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten und Außenhandel
Brüssel, den 20. Jänner 1956.
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note vom 20. Jänner 1956, Zl. 17.593-A/55 zu bestätigen, mit welcher Eure Exzellenz die Güte hatten, mir die Bedingungen bekanntzugeben, unter denen die Österreichische Regierung bereit ist, unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit belgische Staatsangehörige, die sich zum Zwecke der sprachlichen und beruflichen Fortbildung in Österreich als Gastarbeitnehmer aufhalten wollen, zuzulassen.
Da die Belgische Regierung ebenfalls bestrebt ist, die Zusammenarbeit mit Österreich auf sozialem Gebiete zu vertiefen, und da sie der Ansicht ist, daß es vorteilhaft ist, den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen den beiden Ländern zu fördern, hat die Belgische Regierung mich beauftragt, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß sie damit einverstanden ist, ein Abkommen folgenden Inhaltes abzuschließen:
(Anm.: Es folgen die Artikel 1-12.)
Die oberwähnte Note Eurer Exzellenz vom 20. Jänner 1956 und die vorliegende Note, die ich an Sie zu richten die Ehre habe, stellen ein zwischen unseren beiden Regierungen abgeschlossenes Abkommen in der vorliegenden Materie dar.
Ich benütze diesen Anlaß, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Seiner Exzellenz
Herrn Martin Fuchs
Österreichischen Botschafter
in Brüssel.
Ich wäre Eurer Exzellenz dankbar, wenn Sie mir bekanntgeben würden, ob die Belgische Regierung damit einverstanden ist, ein Übereinkommen nach dem oben angeführten Wortlaut abzuschließen. Zutreffendenfalls werden diese Note und die Antwortnote, die mir Eure Exzellenz gütigst zukommen lassen werden, als ein Abkommen zwischen unseren Regierungen angesehen werden.
Genehmigen, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Son Excellence
Monsieur Paul Henri Spaak
Ministre des Affaires Etrangeres
Bruxelles
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