Art. 11 — Übereinkommen (Nr. 1) über die Arbeitszeit (Gewerbe)
Rückverweise
Für China, Persien und Siam gelten die Bestimmungen dieses Übereinkommens nicht; dagegen soll die Festsetzung der Arbeitszeit in diesen Ländern an einer späteren Tagung der Allgemeinen Konferenz erwogen werden.
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