Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, es gemäß den Bestimmungen des Artikels 42 des Vertrages von Versailles und der entsprechenden Artikel der an deren Friedensverträge für seine Kolonien, Besitzungen und Protektorate in Kraft zu setzen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise