Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umgebung über die behördlich festgesetzten Grenzwerte hinaus, die bei den am stärksten betroffenen Personen außerhalb der Anlage zu einer Strahlenbelastung in der Größenordnung von einigen zehntel Millisievert führt.
Bei einer derartigen Freisetzung müssen außerhalb der Anlage Schutzmaßnahmen nicht erforderlich sein.
Ereignisse in der Anlage, die Strahlendosen zur Folge haben, die akute Gesundheitsbeeinträchtigungen für das Betriebspersonal bewirken können und/oder ein Ereignis mit großflächiger Kontamination z. B. mit einer Aktivität von einigen tausend Terabecquerel in ein sekundäres Containment, wo das radioaktive Material in einen sicheren Lagerbereich zurückverbracht werden kann.
Störfälle, bei denen ein zusätzlicher Ausfall von Sicherheitseinrichtungen zum Eintritt eines Unfalls führen könnte oder Anlagenzustände, bei denen die Sicherheitseinrichtung im Falle des Eintritts bestimmter auslösender Ereignisse eine Ausweitung zu einem Unfall nicht verhindern könnte.
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