Art. 5 — Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
Rückverweise
Die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit könnte vorwiegend in folgenden Formen verwirklicht werden:
– Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, Errichtung von Handelsvertretungen und -niederlassungen;
– Technologie- und Know-how-Transfer;
– Kooperationsvereinbarungen zur effizienteren Ausnutzung von Produktionskapazitäten, Minimierung der Produktionskosten und Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit;
– Revitalisierung, Modernisierung, Ausbau, Automation bestehender Anlagen und Industrien;
– Marketing, Consulting und sonstige Dienstleistungen;
– Erstellung von Feasibility-Studien;
– Organisation und Durchführung von gemeinsamen Seminaren, Symposien und Konferenzen, Austausch von Delegationen und Experten im Wirtschaftsbereich;
– Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch bei der Erwachsenen-Berufsausbildung;
– Errichtung von Vocational Training Centers;
– Austausch von Patenten und Lizenzen sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechten.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden