Die Vertragsparteien werden im Bewußtsein der Notwendigkeit der Verwirklichung wirtschaftlich vernünftiger und ökologisch vertretbarer Infrastruktursysteme höchstes Interesse der Zusammenarbeit in folgenden Bereichen widmen:
– Eisenbahn,
– Telekommunikation,
– Recycling und Abfallverwertung,
– Bodenverbesserung,
– Wasserwirtschaft,
– Hafen- und Flughafenwesen,
– Luftfahrt.
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