23.04.1996
Teil Vier: Wirtschaftliche Bestimmungen
KAPITEL VII. ANGEBOT UND NACHFRAGE
Artikel 28
Zusammenarbeit unter den Mitgliedern
1. Die Mitglieder anerkennen die Wichtigkeit, das größtmögliche Wachstum der Kakaowirtschaft zu sichern und deswegen ihre Anstrengungen zu koordinieren, um die ausgewogene Entwicklung der Produktion und des Verbrauchs zu unterstützen, um so das bestmögliche Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage sicherzustellen. Zur Erreichung dieses Zieles arbeiten sie in vollem Umfang mit dem Rat zusammen.
2. Der Rat legt die Hindernisse für die harmonische Entwicklung und die dynamische Ausweitung der Kakaowirtschaft fest und strebt allgemein annehmbare praktische Maßnahmen zur Überwindung dieser Hindernisse an. Die Mitglieder werden bestrebt sein, die vom Rat ausgearbeiteten und empfohlenen Maßnahmen anzuwenden.
3. Die Organisation sammelt die verfügbaren Informationen, die notwendig sind, um möglichst zuverlässig die gegenwärtige und potentielle Verbrauchs- und Produktionskapazität der Welt festzustellen, und hält diese Informationen auf dem neuesten Stand. Hierzu arbeiten die Mitglieder in vollem Umfang mit der Organisation zusammen.
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