23.04.1996
Artikel 15
Zusammensetzung des Exekutivkomitees
1. Das Exekutivkomitee besteht aus zehn exportierenden und zehn importierenden Mitgliedern; jedoch kann der Rat, wenn die Anzahl der exportierenden Mitglieder oder die Anzahl der importierenden Mitglieder der Organisation zehn oder weniger beträgt, unter Aufrechterhaltung der Parität zwischen den beiden Mitgliederkategorien durch qualifiziertes Abstimmungsverfahren die Gesamtanzahl der Mitglieder des Exekutivkomitee bestimmen. Die Mitglieder des Exekutivkomitees werden gemäß Artikel 16 für jeweils ein Kakaojahr gewählt und können wiedergewählt werden.
2. Jedes gewählte Mitglied ist im Exekutivkomitee durch einen Delegierten und, wenn es so wünscht, durch einen oder mehrere Stellvertreter vertreten. Jedes derartige Mitglied kann einen oder mehrere Berater für seinen Delegierten oder dessen Stellvertreter ernennen.
3. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Exekutivkomitees, die vom Rat für jeweils ein Kakaojahr gewählt werden, sind beide unter den Delegierten der exportierenden Mitglieder oder unter den Delegierten der importierenden Mitglieder auszuwählen. Diese Funktionen wechseln jedes Kakaojahr zwischen den beiden Mitgliederkategorien. Bei vorübergehender oder ständiger Abwesenheit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden kann das Exekutivkomitee aus der Mitte der Delegierten der exportierenden Mitglieder bzw. aus der Mitte der Delegierten der importierenden Mitglieder je nach Bedarf für eine vorübergehende oder ständige Funktion entsprechend neue Vorsitzende wählen. Weder der Vorsitzende noch ein anderer Funktionär, der bei Sitzungen des Exekutivkomitees den Vorsitz führt, nimmt an der Abstimmung teil. Sein Stellvertreter kann das Stimmrecht des von ihm vertretenen Mitgliedes ausüben.
4. Der Exekutivkomitee tritt am Amtssitz der Organisation zusammen, sofern es durch qualifiziertes Abstimmungsverfahren nichts anderes beschließt. Tagt das Exekutivkomitee auf Einladung eines Mitglieds an einem anderen Ort als dem Amtssitz der Organisation, so trägt dieses Mitglied die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten.
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