Die Vertragsparteien werden der Zusammenarbeit bei der Entwicklung ökologisch vertretbarer Infrastruktursysteme in folgenden Bereichen höchstes Interesse widmen:
– Energie,
– Straßennetze,
– Eisenbahnnetze,
– Fluß- und Seeschiffahrt,
– Luftfahrt,
– Telekommunikation,
– Abfallwirtschaft,
– Bodenverbesserung und Wasserwirtschaft.
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