Mit Inkraftreten (Anm.: richtig: Inkrafttreten) des vorliegenden Abkommens ersetzen die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens in den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation die Bestimmungen jener im Notenwechsel über die vertraglichen Beziehungen zwischen Österreich und der Russischen Föderation vom 15. Juni 1993 1 ) angeführten Verträge und Abkommen, die dieselben und gleichartige Fragen regeln. Diese Verträge und Abkommen sind im Anhang des vorliegenden Abkommens angeführt.
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1 ) Kundgemacht in BGBl. Nr. 257/1994
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