BundesrechtInternationale VerträgeEU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 3Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date

01.01.1995

Artikel 1

Ungeachtet der Bestimmungen des EG-Vertrags können den Samen ausschließliche Rechte zur Rentierhaltung innerhalb der traditionellen Samen-Gebiete gewährt werden.

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