BundesrechtInternationale VerträgeEU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 3

EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 3

In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date

Art. 1

01.01.1995

Artikel 1

Ungeachtet der Bestimmungen des EG-Vertrags können den Samen ausschließliche Rechte zur Rentierhaltung innerhalb der traditionellen Samen-Gebiete gewährt werden.

Art. 2

01.01.1995

Artikel 2

Dieses Protokoll kann erweitert werden, um einer weiteren Entfaltung ausschließlicher Rechte der Samen in Verbindung mit ihren traditionellen Lebensgrundlagen Rechnung zu tragen. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen einstimmig die erforderlichen Änderungen des Protokolls beschließen.